Mittlerweile ist der natürliche Lebensraum vieler Vogelarten dermaßen eingeengt, dass sie immer weiter in den Lebensraum der Menschen eindringen.
Durch Bebauung nimmt der Mensch den Vögeln die natürlichen Lebensbereiche, schafft ihnen durch die Baustruktur, Teiche, Balkone und ähnl. aber genug Gelegenheiten sich in oder an Gebäuden einzunisten oder anzusiedeln. Es gibt jedoch keinen Grund die Vögel deswegen zu töten.
Es besteht die Möglichkeit den Tieren den Zugang bzw. das Absitzen oder Nisten an den betroffenen Bereichen zu verwehren. Eine sogenannte Vergrämung geschieht mit verschiedenen Abwehrtechniken. Die Tiere können weiter an ihrem Lebensraum verbleiben und und Ihr Gebäude ist geschützt und wird von den Vögeln gemieden.
In einigen Fällen können oder müssen (Hygieneverordnung, ehem. Lebensmittelverordnung, behördliche Auflagen) die Vögel auch abgefangen werden. Ggf. ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Wir haben die Genehmigung auf Grund unserer Ausbildung, mit speziellen, auf die Vogelart abgestimmten, Vogellebendfallen die Tiere zu fangen, und sie an geeigneter Stelle wieder auszusiedeln.
In einigen Fällen ist auch eine Kombination von beiden Maßnahmen erforderlich.
Vergrämungen werden speziell bei Spatzen, Sperlingen, Schwalben, Tauben, Spechten, Eichelhähern und Elstern ausgeführt. Lebendfallen werden bei Tauben, Spatzen, Elstern eingesetzt.
Im Allgemeinen gilt: Eine fachgerechte Vogelabwehr oder Vogelfang mittels genehmigten Vogellebendfallen bringt langfristig den meisten Erfolg.
Wir sind Spezialisten auf diesem Gebiet und können Ihr Gebäude gegen Vogelbefall, mit Gewährleistung, sichern. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein Kostenangebot.