Schaben, auch Kakerlaken genannt: Bekämpfung zwingend erforderlich.
Schaben sind anerkannte Krankheitsüberträger. In lebensmittelverarbeitenden Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und ähnl., ist eine Bekämpfung gesetzmäßig vorgeschrieben. Ein Befall kann zu erheblichen Geruchsbelästigungen führen. Schäden durch Fraß und Verschmutzungen durch Kot und Urin.
Die Bekämpfung erfolgt in der Regel mit Fraßgelen. Dieses Gel wird mit kleinen Spritzen in Ritzen und Spalten eingebracht, so sind Berührungen mit dem Gel nicht möglich. Die Gele riechen nicht und dampfen auch nicht aus. Eine Raumverneblungen oder ein Ausgasen ist nicht nötig.
Ein verlassen der Wohnung bzw. der Bereiche, sowie auch Reinigung oder Ausräumung bzw. Abdeckung von Inventar, so wie es früher einmal war, ist nicht erforderlich.
Der erste Erfolg ist in den meisten Fällen bereits nach 24 Stunden feststellbar. Die Tilgung des Befalls nach ca. 72 Stunden !!! Die Bekämpfung ist IMMER erfolgreich. Eine anschließende Reinigung und Desinfektion, bzgl. der toten Tiere und deren Hinterlassenschaften, ist zu empfehlen.